Ablauf der Therapie

vom ersten Kontakt bis zum erfolgreichen Abschluß

Der erste Kontakt

Wenn Sie in der Praxis anrufen, erfragen wir telefonisch die wichtigsten Daten und den Grund des Anrufs. Häufig fragen Eltern uns, ob sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind. Dies können wir Ihnen dann sagen.

Im Anschluß senden wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die Praxis, die Rahmenbedingungen für Termine, Gespräche und die Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Gleichzeitig versenden wir erste Fragebögen, um einen Überblick über mögliche Auffälligkeiten zu bekommen. Spätestens mit diesem Brief wird der Termin für eine Erstvorstellung mitgeteilt. Die Wartezeit bis zu einem Erstgespräch ist sehr unterschiedlich und kann am Telefon erfragt werden.

 

Das erste Gespräch in der Praxis

Das Erstvorstellungsgespräch ist meist vormittags. Oft erscheint Eltern das problematisch, weil Kinder zu der Zeit Schule haben. Wie bei Arztterminen stellen wir auf Wunsch eine Bescheinigung über den ‚Artzbesuch‘ für die Schule aus.

Im Erstvorstellungsgespräch lernen wir uns kennen. Ich stelle Fragen zur Lebenssituation, zu persönlichen Schwierigkeiten, Möglichkeiten, Umfeld und bespreche Anliegen und Erwartungen. Meist ist am Ende eine erste Einschätzung oder Empfehlung möglich.

Diagnostikphase

Zur weiteren Klärung und Überprüfung meiner Einschätzungen folgt eine Diagnostikphase, die zwei bis drei Sitzungen dauert. In diesen Sitzungen werden nach Alter und Fragestellung speziell ausgewählte Testverfahren durchgeführt.

Die Diagnostikphase endet mit einer Befundbesprechung, in der ich das Bild, das sich für mich aus Gesprächen und Befunden ergibt, mitteile und Vorschläge für das weitere Vorgehen mache.

Ist eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie) empfehlenswert, besprechen wir die Formalitäten für die Behandlungsform (Akutbehandlung oder ambulante Behandlung). Entscheiden sich Patient (u. Eltern) für eine Behandlung, vereinbaren wir weitere Termine. Sollte eine weitere Behandlung nicht notwendig oder andere Maßnahmen erforderlich sein, besprechen wir auch dafür das weitere Vorgehen.

Therapieziel erreicht? Abschluß der Therapie

Wie lange Psychotherapie erforderlich ist, weiß niemand zu Beginn. Deshalb werden durch die Krankenkassen zunächst Kontingente von jeweils 12 Sitzungen genehmigt, die auf Antrag verlängert werden können. Zusätzlich erhalten Bezugspersonen die Möglichkeit drei Sitzungen ohne Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen in Anspruch zu nehmen. Eine Behandlung endet, wenn das Ziel erreicht ist, Patient und Therapeut einvernehmlich die Behandlung beenden oder der Patient die Therapievereinbarung (vorzeitig) kündigt.

Besteht Unklarheit, ob das Therapieziel (schon) erreicht wurde, erfolgen gegen Ende eines Behandlungszeitraums erneute Untersuchungen mit ausgesuchten Testverfahren.